Beratungsstelle Unterstützte Kommunikation an der Albatros Schule
Unsere Erfahrung zeigt, dass Kindern und Jugendlichen, die sich nicht oder nur sehr unzureichend über ihre Lautsprache mitteilen können auf der Basis einer fachlichen Beratung und anschließenden kontinuierlichen Förderung mit Unterstützter Kommunikation oft erst der Zugang zu schulischen Bildungsinhalten ermöglicht wird. UK ermöglicht es ihnen, sich aktiver handelnd am schulischen Lernen beteiligen und damit oft einen höheren Lernerfolg erreichen, sich in ihrer Persönlichkeit weiter zu entfalten, selbstbestimmter über ihr Leben zu entscheiden und sich besser in unser gesellschaftliches Miteinander, das vorwiegend über die sprachliche interaktive Kommunikation bestimmt ist, zu integrieren.
Betroffene und ihre Bezugspersonen sind heute leider oft noch auf Zufälle angewiesen, wenn sie eine kompetente und ausgebildete Fachkraft finden wollen, die sie berät und die Kommunikationsförderung fachlich begleitet bzw. durchführt.
Kommunikationsförderung mit UK ist noch lange nicht im Selbstverständnis aller Schulen (z.B. der Schulen für Körper- und Geistigbehinderte) etabliert. Kolleg(inn)en fehlt oft eine Ausbildung und/oder Erfahrung in diesem Bereich, da Unterstützte Kommunikation noch nicht überall verpflichtend in den Lehr- und Ausbildungsplänen verankert ist.
Um so wichtiger sind Beratungsstellen, die die oft engagierte Arbeit der Eltern und Kolleg(inn)en in den Einrichtungen unterstützten und fachlich begleiten.
Da es in Ostwestfalen-Lippe keine Beratungsstelle gab, an die sich Eltern und Kolleg(inn)en wenden konnten, die mit Kindern/Jugendlichen leben/arbeiten, die sich nicht oder nicht ausreichend über Lautsprache verständigen können, sind wir an der Albatros Schule selbst aktiv geworden und haben ein Beratungsangebot im Rahmen unserer Möglichkeiten eingerichtet. Auch der Regierungspräsident hat die Notwendigkeit einer solchen Beratungsmöglichkeit als notwendig erachtet und unterstützt uns nun dankenswerterweise mit der Bereitstellung von Lehrerwochenstunden für diese Beratungstätigkeit . Durch Spendengelder und Zuwendungen vom Land und dem LWL sind wir in der Lage, verschiedenste elektronische und nichtelektronische Kommunikationshilfen zur Anschauung und zum Ausprobieren zur Verfügung zu haben. Durch eine 20jährige Erfahrung in der Förderung im Bereich Unterstützter Kommunikation können wir Betroffene und ihre Bezugspersonen darin zu unterstützten, die geeigneten Kommunikationsformen (körpereigene, elektronische und nichtelektronische) zu finden und gemeinsam mit ihnen Förderansätze zu entwickeln.
Wir hoffen, dass wir dieses Angebot weiter ausbauen können und wir auch weiterhin mit einer gesicherten personellen, finanziellen und sächlichen und Ausstattung qualifiziert und firmenunabhängig beraten können.
Bisher findet die Beratung in einem Raum, den auch die Ergotherapie mit benutzt, statt. Dies ist nicht immer glücklich, da sich hier zu Interessenskonflikten bzgl. der Ausstattung und Gestaltung des Raumes kommt. Die inhaltliche Möglichkeit der Zusammenarbeit mit den Therapeuten würde sehr gut funktionieren, wenn deren Arbeitsregelungen dies zulassen würden, da hier kompetente Kolleginnen im Team vorhanden sind.
Die vom RP Detmold aus Rundungsgewinnen zur Verfügung gestellten 5 Wochenstunden sind sehr knapp bemessen und erlauben oft nur erste Gespräche aber kein ausführliche Diagnostik und weiterführende Beratung und Begleitung des einzelnen Kindes.
So hat sich in der letzten Zeit der Schwerpunkt der Beratung ein wenig verschoben und es werden eher die Kollegen an den Schulen oder Vorschuleinrichtungen beraten als die Eltern/Kinder selbst. Problematisch gestaltet sich die finanzielle Seite, da für die die oft gewünschten Besuche in der Einrichtung bzw. dem Elternhaus keine Fahrtkosten zur Verfügung stehen. Auch die sächliche und räumliche Ausstattung ist nach wie vor nicht ausreichend.
Der Ablauf der Beratung sieht in der Regel so aus:
- Kontaktaufnahme der Eltern/Einrichtung mit der Beratungsstelle über den AB oder Email (aufmerksam geworden durch Homepage der Schule, Flyer der Beratungsstelle, Beratungsstellenliste bei ISAAC, bisherige Kontakte in den Einrichtungen, ...)
- Rückruf der Beraterin und erste Abklärung der Fragestellung
- Senden von medizinischen und therapeutischen Berichte an die Beratungsstelle
- Terminabsprache
- 2-3-stündiger Beratungstermin in der Albatros-Schule oder im Elternhaus oder der Einrichtung des Kindes:
- Abklärung der bisherigen Fördermaßnahmen
- Vorstellung möglicher Komponenten des individuellen Kommunikationssystems für dieses Kind
- Ggf. Ausprobieren von Ansteuerungs- oder Kommunikationshilfen
- ggf.gemeinsames Erarbeiten einer möglichst optimalen individuellen Versorgung mit einem Hilfsmittel
- Fixieren der nächsten Förderziele und –schritte für das Kind mit methodischen Ideen und Umsetzungsmöglichkeiten
- Absprache der Zuständigkeiten zwischen den beteiligten Bezugspersonen
- Ggf. (Vor-)Formulieren des Antrages auf Kostenübernahme für ein Hilfsmittel an die Krankenkasse durch die besuchte Einrichtung/Eltern/Therapeuten
- Hilfestellung und ggf. Ausformulieren des Antrages durch die Beratungsstelle
- ggf. weitere Termine in den nächsten Monaten und Jahren, um didaktisch/methodische Hilfestellungen bei der Einführung und Förderung zu geben.
Beraterin
Conny Pivit ist seit vielen Jahren im Bereich der Unterstützten Kommunikation tätig:
- Kommunikationsförderung in der Schule
- Beratungen im Bereich UK
- Mitarbeit bei ISAAC-Deutschland - Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation
- und als autorisierte ISAAC-Referentin in Fort- und Ausbildung

